Vorgehen bei einem Schadenfall

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Was tun, wenn Ihr Paket und Produkt beschädigt bei Ihnen ankommt?

All unsere Verpackungen wurden von der Post in Bern geprüft und für gut und ausreichend geschützt befunden. Leider gibt es trotzdem eine sehr kleine Anzahl von Sendungen, welche postbedingt, beschädigt beim Kunden ankommen. Es tut uns leid, wenn Kunden Pakete mit beschädigtem Inhalt erhalten.

Ist ein Schadenfall eingetreten, so muss folgendermassen vorgegangen werden.


A) Vorgehensweise wenn eine Sendung beschädigt eintrifft?

1. Zeigen Sie die beschädigte Sendung ihrer zuständigen Poststelle.

Gemäss Schweizerischer Post hat jeder Empfänger innert 8 Tagen das Recht resp. die Pflicht einen Schaden bei der für ihn zuständigen Postfiliale zu melden.

Die für Sie zuständige Poststelle finden Sie unter folgendem Link à https://places.post.ch/?lang=de

Sie sollten die gesamte Bestellung mit Sendungsnummer mitnehmen, das beinhaltet:

  • Sendungsinhalt (bei sehr grossen Sperrgutsendungen genügen allenfalls Fotos, klären Sie dies jedoch vorgängig mit der Poststelle ab)
  • Verpackung inkl. Frankatur mit 18-stelliger Sendungsnummer. Diese ist in der Regel auf dem roten Dokumenten-Umschlag aufgeklebt, welche Rechnung und EZ oder Ihr Lieferschein beinhaltet.  
  • Sämtliche vorhandene Lieferpapiere (Rechnung, Lieferschein etc.)

In der Regel wird von der Post ein Schadenprotokoll erstellt und gleichzeitig der Anspruch auf Schadenersatz geprüft. Wenn die Post die reklamierte Sendung als Schadenfall akzeptiert, wird uns das Schadenprotokoll samt Kostengutsprache zugestellt. Sobald wir das Schadenprotokoll und die Kostengutsprache erhalten haben können wir mit der Produktion der Ersatzlieferung beginnen.  


2. Teilen Sie uns den Schaden mit

Rufen sie uns nach dem Besuch bei Ihrer zuständigen Postfiliale an oder schreiben Sie uns eine Mail info@printolino.ch und teilen Sie uns den Schaden zusammen mit einem Foto des Schadenprotokolls der Post mit.


B) Ist der Schaden bereits bei der Paketübergabe erkennbar?

Falls Sie den Schaden bereits bei der Übergabe bemerken, können Sie die Annahme der Ware verweigern und einen Vermerk auf die Sendung schreiben. Dies ist jedoch nur bei einer persönlichen Übergabe durch einen Zusteller der Post möglich.


C) Beschädigung bei Kundendefinierter Zustellung

(Deponierung, Abgabe an Nachbar oder Etagenzustellung)

Falls Sie Ihre Zustellung durch eine angebotene Dienstleistung, wie beispielsweise Deponierung, Zustellung an Nachbar oder Etagenzustellung, gesteuert haben, behält sich die Post und Printolino vor von Ihrem Vertrag zurückzutreten und die Haftung für das beschädigte Paket abzulehnen.